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„Havana Club“ und Bacardi erneut im Streit

Streit um „Havana Club“ kocht wieder hoch

Der kubanische Staatskonzern „Cubaexport“ hat sich im Januar 2016 in den USA den Markennamen „Havana Club“ vom Patentamt rechtlich schützen lassen. Die kontinuierlichen Annäherungen zwischen den einst erbittert verfeindeten Staaten USA und Kuba geht damit, vor allem auf dem Wirtschaftssektor, weiter voran. Die Entscheidung der US-Behörden zu Gunsten von „Cubaexport“ ist jedoch nicht ohne Sprengstoff, denn auch das auf den Bermudainseln ansässige Unternehmen „Bacardi“ behauptet, Eigentümer der Namensrechte des beliebten Rums zu sein und hat bereits angekündigt, gegen die amtliche Entscheidung juristisch vorgehen zu wollen.

Wie alles Begann – Kleine Geschichte von „Havana Club“

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Mitte des 19. Jahrhunderts gründete der ausgewanderte Spanier José Arechabala auf Kuba eine Rumdestillerie, die mit wachsendem Erfolg, und nach dem Zusammenschluss mit anderen örtlichen Destillerien, ab 1921 in der Gesellschaft „José Arechabala S.A.“ aufging. Nach dem Tod des Gründers kurze Zeit später blieb das Unternehmen in Familienhand. Im Jahr 1935 wurden erstmals Erzeugnisse der Destillerie unter dem Markennamen „Havana Club“ verkauft. Fast zeitgleich eröffnete die „José Arechabala S.A.“ eine gleichnamige Bar im Zentrum Havannas, welche maßgeblich an der Popularität und der Internationalen Bekanntheit der Marke beteiligt ist. Das Exportgeschäft stieg und das Unternehmen ließ sich den Markennamen auch in den USA schützen.

 

 

 

Staatliche Enteignung, Joint Venture und der doppelte Markenname

Nach der kommunistischen Revolution 1960 wurde Eigentümerfamilie Arechabala durch Fidel Castro entschädigungslos enteignet und das Unternehmen wurde dem staatlichen Konzern „Cubaexport“ angegliedert, die Familie flüchtete daraufhin in die USA. 1973 lief das Markenrecht in den USA aus, der bisherige Rechteinhaber, die Arechabalas, verlängerten die Namensrechte nicht, woraufhin „Cubaexport“ die Markenrechte übernahm und „Havana Club“ weltweit vertrieb (außer in den USA, wegen des US-Embargos). 1993 ging „Cubaexport“ ein Joint Venture mit dem französischen Wein- und Spirituosen-Konzern „Pernod Ricard“ ein, worauf die Absatzzahlen rasant anstiegen und „Havana Club“ weltweit zu einer der meistverkauftesten und beliebtesten Rum-Marke wurde.

Ungeachtet dieser Ereignisse verkaufte die einstige Eigentümerfamilie Arechabala die Marke „Havana Club“ 1995 an das Unternehmen „Bacardi“, welches daraufhin enormen Einfluss auf die US-amerikanische Politik ausübte und bedeutende Gesetzesänderungen erwirkte. Seit 2006 vertreibt „Barcadi“ in den USA einen nicht auf Kuba gebrannten Rum unter der Marke „Havana Club – Puerto Rican Rum“. Versuche, diese Marke auch in anderen Ländern zu verkaufen, scheiterten an den rechtlichen Gegenmaßnahmen von „Pernod Ricard“.

Ungeklärte Rechtsfragen sorgen für eine ungeklärte Zukunft

Die juristischen Unklarheiten im gesamten Markenstreit gründen seit Jahrzehnten in zwei Fragen: Erstens – Ist der Verkauf der Marke an „Bacardi“ rechtswirksam gewesen, da die Familie Arechabala möglicherweis gar nicht mehr Eigentümer von „Havana Club“ war? Zweites – War die Enteignung der Familie gesetzmäßig und dürfen Nachfolgeunternehmen daraus rechtmäßig Profit schlagen? Fragen, die trotz zahlreicher Rechtsstreite zwischen den betroffenen Unternehmen weltweit, noch nicht grundlegend geklärt werden konnten.

Mit der kürzlich getroffenen Entscheidung, dass „Cubaexport“ nun auch das geschützte Markenrecht in den USA besitzt, hat die US-Regierung ein klares Signal gesendet. Auch wenn das Handelsembargo weiterhin besteht, „Cubaexport“ damit noch lange kein Verkaufsrecht erworben hat und es wohl noch einige Zeit dauern dürfte, bis kubanischer „Havana Club“ in den USA im Verkaufsregal steht, ist „Bacardi“ alarmiert. Auf dem ohnehin schwierigen Spirituosenmarkt Markt wäre der Konkurrent aus Kuba ein schwerer Schlag.

Potential für mehr – Ende des Streits ist nicht in Sicht

Bacardi-Manager Rick Wilson kündigte bereits an, erneut in den Kampf zu ziehen und die letzte Entscheidung der amerikanischen Behörden nicht ohne weiteres akzeptieren zu wollen. Hinter dieser offenen Haltung gegenüber „Cubaexport“ vermuten Experten eine Strategie des beiderseitigen Entgegenkommens der Staaten USA und Kuba. Im Zentrum stehen die Verhandlungen über Reise- und Handelserleichterungen. Erst Recht aus dieser Perspektive, stößt die Wendung im jahrzehntelangen Markenstreit um „Havana Club“ bei „Bacardi“ sicher sauer auf.

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